Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG:
Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikalt-geräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen. Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten.
Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu
erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf
Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet:
erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf
Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet:

Hinweise zu den Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten:
Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung
stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte
sichergestellt ist. Gegebenenfalls ist dort auch eine Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten zum Zwecke der Wiederverwendung der
Geräte möglich. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der jeweiligen Sammel- bzw. Rücknahmestelle.
Hinweis zum Datenschutz
Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich ggfs. sensible personenbezogene Daten, die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer von Altgeräten eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener Daten auf
den zu entsorgenden Altgeräten sorgen müssen.
Hinweise Batteriegesetz
Da in unseren Sendungen Batterien und Akkus enthalten sein können, sind wir nach dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Sie auf
Folgendes hinzuweisen: Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Sie als Kunde sind zur Rückgabe gebrauchter
Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsor-
gung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können.
Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und können verwertet werden. Sie können die
Batterien nach Gebrauch entweder an uns zurücksenden oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen
oder in unserem Versandlager) unentgeltlich zurückgegeben. Die Abgabe in Verkaufsstellen ist dabei auf für Endnutzer für die übliche
Mengen sowie solche Altbatterien beschränkt, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat.

Hinweise gemäß Batteriegesetz
Da in unseren Sendungen Batterien und Akkus enthalten sein können, sind wir nach dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Sie auf
Folgendes hinzuweisen: Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Sie als Kunde sind zur Rückgabe gebrauchter
Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsor-
gung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können.
Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und können verwertet werden. Sie können die
Batterien nach Gebrauch entweder an uns zurücksenden oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen
oder in unserem Versandlager) unentgeltlich zurückgegeben. Die Abgabe in Verkaufsstellen ist dabei auf für Endnutzer für die übliche
Mengen sowie solche Altbatterien beschränkt, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat.
Das Zeichen mit der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen. Unter
diesem Zeichen finden Sie zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung
Pb: Batterie enthält Blei
Cd: Batterie enthält Cadmium
Hg: Batterie enthält Quecksilber
Diese Hinweise liegen auch Ihrer Warensendung schriftlich bei
Hinweise gemäß ElektroG - Gesetz
Das ElektroG regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten.
Elektroaltgeräte, die nicht mehr benutzt werden, dürfen nicht mehr im Restmüll enstsorgt werden. Daher sind Verbraucher zur Rück-
gabe gebrauchter Elektroaltgeräte gesetzlich verpflichtet. Dies kann bei den entsprechenden kommunalen Sammelstellen geschehen.
Selbstverständlich können Sie Altgeräte auch zu uns zurück senden. Vom ElektroG betroffene Geräte sind Rundfunkgeräte, Computer
und andere Elektro- und Elektronikgeräte wie z. B. Handys, Geschirrspülautomaten, Rasierapparate, Eierkocher, Gasentladungslampen
etc. Das ElektroG findet Anwendung auf die meisten Elektrogeräte, die unter Nutzung von elektrischem Strom oder elektromagnetischen
Feldern betrieben werden und im Anhang zum Gesetz in zehn Kategorien aufgelistet. Die Geräte tragen zur Kennzeichnung eine durch-
gestrichene Mülltonne.
Hinweis nach §§ 17 und 18 ElektroG
Nach §§ 17 und 18 des deutschen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (Elektrogesetz) haben große Einzel- und Onlinehändler mit
Laden- bzw. Versand-/Lagerflächen von mindestens 400 qm für Elektro- oder Elektronikgeräte ab 24. Juli 2016 bestimmte Rücknahme-,
Registrierungs- und Hinweisverpflichtungen. Da wir weder über eine Einzelhandelsfläche noch über eine Lager- bzw. Versandfläche in
dieser Größe verfügen, sind wir von diesen Anforderungen nicht betroffen.